Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen umfassen Zuschüsse zum Mittagessen in Schule oder Kita, zum Schulbedarf und zu den Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum Freizeitort.
Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen und Fahrten der Schule oder der Kita dabei sein.
Anspruch
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
Leistungen
Mittagessen in Kita, Kindertagespflege, Schule oder Hort
Höhe der Leistung: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule, der Kita oder Kindertagespflege werden vollständig übernommen.
Beantragung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege) oder beim Caterer (für Schulkinder im gebundenen Ganztagsbetrieb) oder bei der Schule bzw. dem privaten Träger der Schule (für Schulkinder im offenen Ganztagsbetrieb)
Persönlicher Schulbedarf
(zum Beispiel Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen)
Höhe der Leistung: 100 Euro (70 Euro im ersten Schulhalbjahr, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr)
Beantragung: Vorlage des Schülerausweises I bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen
Lernförderung
(Wenn dadurch ein wesentliches Lernziel erreicht werden kann, z.B. Erreichen eines Abschlusses, Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Förderung der individuellen Sprachkompetenz.)
Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Förderung
Beantragung: Vorlage des berlinpass-BuT und Einreichen des ausgefüllten Zusatzbogens für die ergänzende Lernförderung
Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule
Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten
Beantragung: Vorlage des berlinpass-BuT bei der Kita oder Schule
Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten
Beantragung: Einreichen des ausgefüllten und von der Kita/Kindertagespflege bzw. Schule bestätigten Antrages bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
(zum Beispiel Jugendverband, Sportverein, Musikschule)
Höhe der Leistung: Bis zu 10 Euro monatlich und Fahrkosten
+ Übernahme der Kosten für Anschaffung oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen bis zu 120 Euro (davon 30 Euro Eigenanteil) im Jahr
+ Vergünstigungen bei den Fahrtkosten zum Freizeitort, wenn die Entfernung dies erfordert: für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km.
+ 10 Euro monatlich für Fahrtkosten, wenn der Freizeitort (regelmäßig oder bei Turnieren, Auftritten, Freizeitfahrten) außerhalb des Tarifbereiches ABC liegt. Ansparung ist möglich.
Beantragung: Einreichen des ausgefüllten Antrages bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen (einschließlich Nachweis über Kosten des Anbieters und ggf. Rechnung für benötigte Ausrüstung)
Fahrtkosten zur Schule
(Wenn die Entfernung dies erfordert: für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km.)
Höhe der Leistung: Ermäßigtes Schülerticket mit einem Eigenanteil von 12,08 Euro monatlich
Beantragung: Grundschüler, die im Tarifbereich AB fahren und den Schülerausweis I besitzen, erhalten den berlinpass-BuT mit einem Hologramm. Damit bekommen Sie bei den VBB-Verkehrsunternehmen ein ermäßigtes Schülerticket. Schüler, die im Tarifbereich C fahren oder den Schülerausweis II besitzen, kaufen ein Monatsticket und bekommen die Differenz zwischen dem Preis und dem Eigenanteil von der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen erstattet.