Die Berliner Jugendhilfe sichert in ihrer gesetzlichen Vorgabe zusätzliche sozialpädagogische Hilfe in Kindertagesstätten für Kinder mit Beeinträchtigungen. Keinem Kind mit Beeinträchtigungen darf die Aufnahme in eine Kindertagesstätte verwehrt werden.
In der Regel werden Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf in unseren Pankower Kindertagesstätten in integrativen Kindergruppen betreut.

Eltern, deren Kinder einen Kindergartenplatz mit zusätzlicher sozialpädagogischer Förderung benötigen, haben die Möglichkeit über die jeweilige Kindertagesstätte einen formlosen Antrag an die zuständige Region des Jugendamtes Pankow zu stellen.
Ziel der Förderung ist es, allen Kindern eine aktive Teilhabe am Kindergartenalltag zu sichern und diese Teilhabe intensiv zu begleiten.