Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Eltern,

auf Grund der Entscheidung des Senats vom 16.04.2020 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen-verordnung verlängert sich auch die dort in § 8 Abs. 3 geregelte Notbetreuung in allen Kindertagesein-richtungen und Kindertagespflegestellen um zunächst eine Woche bis einschließlich zum 26.04.2020.

 

Zugleich beabsichtigt der Senat auf Basis der Abstimmungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.04.2020 eine schrittweise Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27.04.2020. Dieses Vorgehen wird mit Blick auf die epidemiologische Entwicklung laufend bewertet und bei Bedarf angepasst. In einem ersten Schritt der Erweiterung wird die Zwei-Eltern-Regelung für systemrelevante Berufe wegfallen. Demnach soll für alle als systemrelevant anerkannten Berufe ab dem 27.04.2020 die Ein-Eltern-Regelung gelten, sofern keine andere häusliche Betreuung möglich ist. Maßgeblich für die Anerkennung systemrelevanter Berufe bleibt die von der Senatsverwaltung für Jugend bereitgestellte jeweils aktuelle Liste der anspruchsberechtigten Berufe.

Darüber hinaus soll ab dem 27. April auch Alleinerziehenden, insbesondere in besonders herausfordernden Situationen, unabhängig davon, ob diese einer systemrelevanten Berufsgruppenzuzuordnen sind, die Möglichkeit zur Aufnahme in die Notbetreuung gegeben werden. Hierzu zählen v. a. erwerbstätige oder in Ausbildung befindliche Alleinerziehende ohne die Möglichkeit einer häuslichen Betreuung.

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