Vieleicht für einige Eltern neu und interessant :

Das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) teilte am 27. Oktober 2015 mit, dass ab dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikationsnummer zur Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Kindergeld wird. Dadurch kann die Familienkasse Kindergeldberechtigte und ihre Kinder identifizieren.

Zwei Steuer-IDs erforderlich

Wichtig ist für die Eltern, dass sie zwei Steuer-Identifikationsnummern benötigen: die des Elternteils, der Kindergeld bezieht oder einen Neuantrag stellt, und die des Kindes. Das BZSt möchte damit Doppelzahlungen unterbinden.

Die Neuregelung gilt für alle Kinder unabhängig von ihrem Geburtstag. Auch Kinder mit Geburtsdatum bis 2007 sind betroffen. Die Steuer-ID war erst 2008 eingeführt worden. Sie ist bei jedem Neuantrag anzugeben, die bisherigen Bezieher von Kindergeld müssen die Steuernummer jetzt bei der Familienkasse einreichen.

Der Zeitrahmen wurde im Zuge der Mitteilung des BZSt großzügig gesteckt, die IDs können auch während des laufenden Jahres 2016 nachgereicht werden. Vermutlich dürfte es aber in den kommenden Monaten eine Präzisierung dieses Termins geben. Wichtig: Die Familienkasse benötigt eine schriftliche Mitteilung mit den Steuer-Identifikationsnummern, die telefonische Übermittlung genügt nicht.

Wie sind die Steuer-Identifikationsnummern aufzufinden?

Manche Eltern haben die Steuer-IDs verloren oder verlegt. Diese Nummer wird seit 2008 jeder in Deutschland ansässigen Person zugeteilt. Es ist eine 11-stellige Nummer, die lebenslänglich und unabhängig von Umzug oder Heirat gültig bleibt. Auf Steuerbescheiden von Selbstständigen oder Lohnsteuerbescheinigungen steht diese Nummer als TIN (Taxification Identification Number). Das trifft auf Kinder natürlich nicht zu, doch die Nummern werden selbstverständlich beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Das BZSt schickt sie jeder Person an die aktuelle Wohnadresse zu. Die Anforderung kann per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder mit der Post an BZSt, Referat St II 3 in 53221 Bonn angefordert werden.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Die Familienkassen sind angehalten, dass die Steuer-ID in 2016 noch nachgereicht werden kann. Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen, wird auch gezahlt, wenn noch keine Nummern vorliegen.

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